AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ARMIN SCHWARZ DRIVING EXPERIENCE GMBH

Armin Schwarz Driving Experience GmbH
Hauptstraße 16
82380 Peißenberg
Germany

PRÄAMBEL

Die AREA 39 ist ein Offroadgelände zum Zweck der Fahrzeugerprobung, des Fahrtrainings und von Outdoor Veranstaltungen verschiedenster Art. Die AREA 39 bietet verschiedene Fahrstrecken und Schwierigkeitsgrade für den Rallye-Sport, für Offroad-Vierradfahrzeuge und Motorräder. Die Strecken und Sektionen bieten Amateuren und Profifahrern alle Schwierigkeitsgrade, die es im Offroad-Gelände gibt. Das Gelände kann sowohl in Sektionen befahren und angemietet werden, als auch exklusiv zur Alleinnutzung eines Kunden. Es stehen Seminar-, Sanitär- und Unterstellgebäude zur Verfügung. Vermieter der AREA 39 ist die Armin Schwarz Driving Experience GmbH (im Folgenden „AREA 39“).

Für alle Verträge zwischen den Mietern/Teilnehmern (im Folgenden: „Kunde“) und AREA 39 gelten die nachfolgenden Bedingungen:
  • 1. Geltung

    1.1

    AREA 39 erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der AREA 39 und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.  

     

    1.2

    Zusätzlich sind diese AGB im Internet auf unserer Website unter http://www.area39.de/agb jederzeit frei abrufbar und können vom Kunden in wiedergabefähiger Form gespeichert und ausgedruckt werden.  

     

    1.3

    Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher iSd. § 13 BGB als auch Unternehmer iSd. § 14 BGB, soweit nicht ausdrücklich einzelne Klauseln ausschließlich für Unternehmer oder Verbraucher gelten. 

     

    1.4

    Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen AGB sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von AREA 39 schriftlich bestätigt werden. 

     

    1.5

    Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht AREA 39 ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Teilnehmers/ Kunden/ Mieters durch AREA 39 bedarf es nicht. 

     

    1.6

    Für Unternehmer gilt: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. 


    1.7

    Für Unternehmer gilt: Sind dem Kunden diese AGB nicht mit dem Angebot zugegangen oder wurden sie ihm nicht bei anderer Gegebenheit übergeben, so finden diese AGB gleichwohl Anwendung, wenn er diese aus einer früheren Geschäftsverbindung kannte oder kennen musste.  

     

    1.8

    Für Unternehmer gilt: Ergeben sich Vertragslücken, so verpflichten sich die Vertragsparteien, eine Regelung zu treffen, die im wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt; sollte eine einvernehmliche Regelung nicht zustande kommen, gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. 

  • 2. Auftrag und Vertragsschluss

    2.1.

    Angebote und Mitteilungen durch AREA 39 – auch auf Kundenanfrage hin – sind in allen Bestandteilen freibleibend und unverbindlich, wenn und insoweit sie nicht ausdrücklich als bindend für einen bestimmten Zeitraum angegeben werden. 


    2.2.

    Alle Angebote und Aktionen in Werbemitteln und auf der Webseite gelten nur solange der Vorrat reicht. Irrtümer, Druck- und Satzfehler bleiben vorbehalten. 

     

    2.3.

    Für natürliche Personen gilt: AREA 39 schließt Verträge nur mit unbeschränkt geschäftsfähigen, natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben ab. Evtl. Ausnahmen müssen vor der Buchung mit AREA 39 abgestimmt und durch AREA 39 zugestimmt werden. Ein Erziehungsberechtigter muss in diesem Falle die Haftung für den Kunden übernehmen und dies schriftlich durch einen Haftungsverzicht garantieren.  

     

    2.4.

    Mit dem Auftrag erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsanbot.  

     

    2.5.

    Eine etwaige Zugangsbestätigung seitens AREA 39 stellt noch keine verbindliche Annahme des Auftrages dar, sondern dokumentiert lediglich den Zugang des Auftrages. AREA 39 prüft anschließend die Verfügbarkeit. Die Zugangsbestätigung stellt nur dann eine Annahmeerklärung dar, wenn AREA 39 dies ausdrücklich darin bestätigt.  

     

    2.6.

    AREA 39 ist berechtigt, das in dem Auftrag liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen anzunehmen.  

     

    2.7.

    AREA 39 steht es frei, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. AREA 39 behält sich die Art der Durchführung des Auftrags vor und nimmt den Auftrag erst durch gesonderte Auftragsbestätigung durch E-Mail, spätestens jedoch mit dem Beginn der Erbringung der Dienstleistung an. Ein Vertrag kommt jedenfalls erst mit der Annahme des Auftrages durch AREA 39 zustande.  

  • 3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

    3.1

    AREA 39 stellt dem Kunden Strecken und Fahrsektionen zur Verfügung. Evtl. Streckenänderungen oder Modifikationen müssen mit AREA 39 abgestimmt werden. Entstehende Kosten trägt der Kunde. Die Gestaltung und den Schwierigkeitsgrad der Streckenabschnitte der einzelnen Sektionen behält sich AREA 39 vor. Witterungsbedingte Sperrung einzelner Streckenabschnitte/ Sektionen behält sich AREA 39 vor. AREA 39 wird einen ausreichenden zeitlichen Rahmen für die Fahrsektion festlegen; dies unter Berücksichtigung des Streckenzustandes. Es wird nach jeder Fahrsektion auf eine entsprechende Pause der Teilnehmer/ Kunden/ Mieter geachtet.  

     

    3.2

    Der Kunde ist verpflichtet, jeglichen Weisungen des Organisationspersonals und der Verrichtungsgehilfen nachzukommen. Handelt ein Kunde dieser Pflicht zuwider, ist AREA39 nach einer Abmahnung berechtigt, ihn mit sofortiger Wirkung vom Gelände zu verweisen. In diesem Fall hat der Kunde aufgrund der Vertragsverletzung keinen Anspruch auf volle oder anteilige Rückzahlung der Teilnehmer- oder Mietgebühr. Der Kunde versichert, dass er an keiner die Fahrtauglichkeit beeinträchtigenden Krankheit leidet und körperlich normal belastbar ist. 


    3.3

    AREA 39 bucht für den Kunden nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden auf dessen Kosten einen Caterer und die Auswahl der Menüs vor Ort während des Trainingszeitraums, der Mietzeit, bzw. des Veranstaltungszeitraums. 

     

    3.4

    Der Kunde verpflichtet sich, während des Fahrtrainings/ der Veranstaltung/ des Mietzeitraums absolut keinen Alkohol und keine Drogen zu sich zu nehmen. Die Einnahme von Medikamenten ist nur erlaubt, sofern diese die Fahrtauglichkeit und die körperliche Leistungsfähigkeit nicht beeinträchtigen. 


  • 4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

    4.1

    AREA 39 ist nach freiem Ermessen berechtigt, Leistungen selbst auszuführen, sich sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). 

     

    4.2

    Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. AREA 39 wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. 

     

    4.3

    In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Stornierung von Kunden durch AREA 39 aus wichtigem Grund. 

     

    4.4

    Darüber hinaus ist AREA 39 bezüglich etwaiger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der AREA 39, frei zu stellen. 

  • 5. Termine

    5.1

    Terminabsprachen sind für AREA 39 erst nach geleisteter Anzahlung des Teilnehmers/ Kunden/ Mieters verbindlich.  


    5.2

    Verzögert sich die Leistung der AREA 39 aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Wochen andauern, sind der Teilnehmer/ Kunde/ Mieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.  

     

    5.3

    Befindet sich AREA 39 in Verzug, so kann der Teilnehmer/ Kunde/ Mieter vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der AREA 39 schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche der Teilnehmer/ Kunden/ Mieter wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 


  • 6. Zahlungsmodalitäten

    6.1

    Alle Preise sind Nettopreise und werden zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer gestellt. Die Rechnung wird ausgestellt durch die Armin Schwarz Driving Experience GmbH. 

     

    6.2

    Die Buchung gilt erst als bestätigt, wenn 30% der gesamten Teilnahme- bzw. Mietgebühr als Anzahlung auf dem Konto der Armin Schwarz Driving Experience GmbH eingegangen sind.  

     

    6.3

    Die Restzahlung in Höhe von 70% ist bis spätestens 4 Kalenderwochen vor Beginn der Veranstaltung auf das Konto der Armin Schwarz Driving Experience GmbH zu überweisen. 

     

    6.4

    Die Teilnehmer- bzw. Mietgebühr ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher separat und schriftlich vereinbarter Barauslagen, Sonderleistungen und sonstiger Aufwendungen. 

     

    6.5

    Im Falle des Zahlungsverzuges der Teilnehmer/ Kunden/ Mieter von mehr als 14 Tagen kann AREA 39 sämtliche, im Rahmen der mit dem Teilnehmer/ Kunden/ Mieter abgeschlossener zu erbringender Leistungen an einen anderen Teilnehmer/ Kunden/ Mieter verkaufen. (Dem Kunden entfällt der Anspruch auf die Teilnahme oder Miete am gebuchten Termin oder der Veranstaltung).  

     

    6.6

    AREA 39 behält eine Kaution von Euro 500,00 für Veranstaltungen ab ca. 50 Personen ein. Die Kaution wird für den Fall verwendet, dass ein Kunde das Gelände nicht ordnungsgemäß zurückgibt, wie z.B. Müll oder andere Gegenstände am Gelände belässt oder Aufbauten nicht säubert oder abbaut. Wenn der Kunde das Gelände ordnungsgemäß verlässt, wird die Kaution rückerstattet.


    6.7

    Wird in Teilen geleistet, so sind wir zur Legung von Teilrechnungen berechtigt.


    6.8

    AREA 39 ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist AREA 39 berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine abweichende Widmung der Zahlung ist unwirksam. 


    6.9

    Die Aufrechnung von Ihren Forderungen gegen unsere Forderungen ist nicht zulässig, es sei denn, Ihre Forderungen stehen im rechtlichen Zusammenhang mit Ihrer gegenständlichen Verbindlichkeit, es handelt sich um gerichtlich festgestellte oder von uns schriftlich anerkannte Forderungen. Wir oder mit uns verbundene Unternehmen können hingegen Forderungen im Wege der Aufrechnung geltend machen.

  • 7. Stornobedingungen

    7.1

    Bei einer Stornierung seitens des Kunden bis 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung/ Anmietung beträgt die Stornogebühr 50% der vereinbarten Teilnahme- bzw. Mietgebühr.  

     

    7.2

    Bei einer Stornierung seitens des Kunden zwischen 8 Wochen und 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung/ Anmietung beträgt die Stornogebühr 85% der vereinbarten Teilnahme- bzw. Mietgebühr. 

     

    7.3

    Bei einer Stornierung seitens des Kunden Kunden weniger als 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung oder Anmietung beträgt die Stornogebühr 100% der vereinbarten Teilnahme- bzw. Mietgebühr. 

     

    7.4

    In den Stornogebühren sind Streckenbetrieb & Miete, Personalbereitstellung, sowie Agenturleistung etc. enthalten. Die Stornogebühr fällt nicht an, wenn AREA 39 den Rücktritt zu vertreten hat. Der Rücktritt bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform. 

     

    7.5

    AREA 39 behält sich die Stornierung der Aufträge einzelner Kunden vor, wenn höhere Gewalt diese Stornierung erfordert. Wetterumschwung, irreparable Streckenbeschädigungen oder Absagen von Personal durch Erkrankung können die Ursache sein. AREA 39 kann in einzelnen Fällen dem Kunden einen Ersatztermin anbieten. Entstandene Kosten der AREA 39 können bei einer Absage einbehalten werden. Diese Kosten werden dem Kunden vorgelegt. Eine evtl. Rückerstattung der Teilnehmer- oder Mietgebühr durch die von AREA 39 zu verantwortende Absage beträgt maximal 50% der geleisteten Zahlung.  

     

    7.6

    AREA 39 ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor wenn; a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Frist von 8 Tagen weiter verzögert wird;  b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus seiner Buchung, wie z.B. Zahlung seiner Teilnahme oder Mietgebühr verstößt; c) der Kunde am Buchungstag untauglich ist, z.B. durch Alkohol oder aus gesundheitlichen Gründen, oder sein körperlicher Zustand seine Teilnahme oder Miete am Training oder Gelände nicht zulässt. 

  • 8. Eigentumsrecht und Urheberrecht

    Alle Leistungen der AREA 39, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Konzepte, Negative, Fotos, Filme, Dias, Streckendesign und Übungsinhalte), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Sektionen und Abläufe im Eigentum der AREA 39.  

  • 9. Gewährleistung

    9.1

    Gewährleistungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. 

     

    9.2

    Für Unternehmer gilt: Der Kunde hat etwaige Mängel unverzüglich, jedenfalls am gleichen Tag der Leistung durch AREA 39, nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als erbracht. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen. 

     

    9.3

    Für Unternehmer gilt: Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch AREA 39 zu. AREA 39 wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der AREA 39 alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. AREA 39 ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für AREA 39 mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.  

  • 10. Haftung und Versicherung

    10.1

    AREA 39 haftet auf Schadenersatz nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten sowie ohne Rücksicht auf den Grad des Verschuldens für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Ersatz von Mangelfolgeschäden sowie der Ersatz von Schäden Dritter ist ausgeschlossen. Der zwischen den Parteien abgeschlossene Vertrag enthält keine Schutzpflichten zugunsten Dritter.  

     

    10.2

    Soweit AREA 39 oder deren Erfüllungsgehilfen technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.  

     

    10.3

    Der Kunde haftet für von ihm verursachte Schäden an dem ihm übergebenen Trainingsgelände, Inventar und/oder Equipment im vollem Umfang. Der Kunde haftet in voller Höhe für von ihm fahrlässig oder mutwillig herbeigeführte Schäden am Trainingsgelände sowie sonstigen Einrichtungen und Dingen der AREA 39 und an der Veranstaltung oder Anmietung beteiligter Dritter.

     

    10.4

    AREA 39 ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der von den Kunden selbstständig eingebrachten Veranstaltungsbeschreibungen und -konzepten verpflichtet. AREA 39 haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten dieser Beschreibungen, bzw. Konzepte. 


    10.5

    AREA 39 behält sich das Recht vor, bei allen durch höhere Gewalt, (z.B. Wetter, Sturm, Sicherheitsgründe, politische Unruhen, oder Streiks) herbeigerufenen Umständen die Veranstaltung abzusagen oder auf einen anderen Termin umzulegen. AREA 39 ist nicht verpflichtet, dem Kunden irgendwelchen Schadensersatz zu leisten; Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgenommen.  

     

    10.6

    Dem Kunden ist bekannt, dass im Zusammenhang mit dem gebuchten Training oder Gelände fahrdynamische Übungen mit erhöhtem Risiko verbunden sind. 


    10.7

    Der Kunde nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung oder Anmietung des Geländes teil und trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder von ihm benutzten Fahrzeug verursachten Schäden.  

     

    10.8

    Der Kunde hat gegenüber der AREA 39 vor Beginn der Veranstaltung bzw. Anmietung einen Haftungsverzicht zu unterzeichnen. 


    10.9

    Für Unternehmer gilt: Der Ersatz von Folgeschäden, von bloßen Vermögensschäden, von entgangenem Gewinn, von Zinsverlusten ist jedenfalls ausgeschlossen.  

     

    10.10

    Für Unternehmer gilt: Der Schadenersatz darf den Betrag nicht übersteigen, den AREA 39 als mögliche Folge der Vertragsverletzung voraussehen hätte können. Etwaige Haftungs- oder Regressansprüche einschließlich etwaiger Ansprüche aus Mangelfolgeschäden gegenüber der AREA 39 sind darüber hinaus betraglich mit 50% des im Rahmen des jeweiligen Auftrages mit der AREA 39 vereinbarten bzw. geleisteten Entgelts beschränkt und verjähren binnen sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der ersten Kenntnisnahmemöglichkeit des Schadens und der Person des Ersatzpflichtigen. 

     

    10.11

    Für Unternehmer gilt: Für den Fall, als die hier vereinbarten Beschränkungen der Haftung gänzlich oder teilweise rechtsunwirksam sein sollten, ist die Haftung der AREA 39 jedenfalls nach Inhalt und Umfang in dem äußerst zulässigen Maß eingeschränkt.   


    10.12

    Der Kunde muss der AREA 39 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung/Anmietung eine ausreichende Versicherung der im Zusammenhang mit der Veranstaltung/Anmietung einhergehenden Risiken (Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden, Umweltschäden etc.) inkl. der Versicherungsbestimmungen vorweisen oder eine solche über den Versicherungsmakler der AREA 39 (Jühe & Jühe GmbH, Warstein) abschließen. Sollte der Kunde auf eigenen Wunsch eine Versicherung bei einer anderen Versicherungsgesellschaft abschließen, so muss er die Versicherungsunterlagen der AREA 39 inkl. der Versicherungsbedingungen gemäß den Mietbedingungen der AREA 39 zur Prüfung und Genehmigung vorlegen. Sollten die Versicherungsbedingungen den AREA 39-Mietbedingungen nicht entsprechen, muss der Kunde eine zusätzliche Versicherung abschließen. 

  • 11. Widerrufsrecht (nur für Verbraucher)

    11.1

    Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Armin Schwarz Driving Experience GmbH, Hauptstraße 16, D-82380 Peißenberg, Tel.: 0049-172 8107666, E-Mail: offroad@area39.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefon oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. 


    Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 


    11.2

    Folgen des Widerrufs 

    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. 

  • 12. Datenschutz

    Hinweise zum Datenschutz finden Sie in unserer separaten Datenschutzerklärung, welche nicht Vertragsbestandteil ist, sondern die Info-Pflichten der DSGVO erfüllt.

  • 13. Anzuwendendes Recht

    Für sämtliche Rechtsgeschäfte gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. 

  • 14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

    14.1

    Erfüllungsort ist der Unternehmenssitz in 82380 Peißenberg. 

     

    14.2

    Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – das Amtsgericht Weilheim. Ungeachtet dessen ist AREA 39 berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen. 


    14.3

    Neben dem ordentlichen Rechtsweg besteht für Verbraucher auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013. Einzelheiten dazu finden sich dort und unter der Internetadresse: http://ec.europa.eu/consumers/odr.  

     

    14.4

    Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

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