Verhaltensregeln

VERHALTENSREGELN

AREA 39

Verhaltensregeln für die Nutzung der AREA 39 – dem Offroad Trainingsgelände der Armin Schwarz Driving Experience GmbH.

Folgende Regeln sind für den reibungslosen Trainings- & Testbetrieb auf der AREA 39 - Offroad Trainingsgelände der Armin Schwarz Driving Experience GmbH unbedingt einzuhalten.
Die Verhaltensregeln haben auch versicherungs-, umwelt- oder strafrechtliche Hintergründe.

  • Die Nutzung der AREA 39 ist grundsätzlich nur nach Absprache mit der Armin Schwarz Driving Experience GmbH und Unterzeichnung einer Haftungsverzichtserklärung gestattet.
  • Die Nutzung – Vor dem Befahren ist in jedem Fall die vorherige Genehmigung und Anmeldung bei der Streckenleitung der AREA 39 zwingend erforderlich.
  • Das Befahren der Strecke ist nur zu den festgelegten Trainingszeiten und gleichzeitiger Freigabe durch die anwesende Streckenaufsicht zulässig.
  • Das Parken ist ausschließlich auf den aus-, bzw. zugewiesenen Flächen zulässig.
  • Das Befahren der benachbarten Grundstücke und Ackerflächen ist strengstens verboten.
  • Vor dem Befahren müssen sich die Teilnehmer bei der Streckenleitung in die Teilnehmerliste eintragen, an einer persönlichen Einweisung in die Verhaltensregeln der AREA 39 teilnehmen und einen Haftungsverzicht unterschreiben. Jeder Teilnehmer der die AREA 39 befährt, muss eine Nutzungsgebühr entrichten.
  • Auch für Begleitpersonen gilt es einen Haftungsverzicht zu unterschreiben.
  • Im Fahrerlager darf nur mit Schritttempo und auf direktem Weg von und zur Streckenzufahrt gefahren werden.
  • Testfahrten im Fahrerlager oder außerhalb der Fahrstrecken sind strengstens verboten.
  • Das Befahren aller Strecken ist ausschließlich in der vorgesehenen Fahrtrichtung erlaubt. (Wer sich nicht sicher ist muss sich, vor dem Befahren der Strecke, bei der Streckenleitung erkundigen!)
  • Es darf ausschließlich an der zugewiesenen/gekennzeichneten Zu- und Ausfahrt in die Strecke ein- bzw. ausgefahren fahren werden.
  • Bei der Einfahrt in die Strecke muss unbedingt auf den Verkehr auf der Strecke Rücksicht genommen werden.
  • Der auf der Strecke fahrende Fahrer hat immer Vorfahrt.
  • Das Kreuzen der Rennstrecke bzw. Kreuz- und Querfahren ist absolut verboten. Ist das Queren der Fahrspuren in begründeten Ausnahmefällen notwendig, so hat dies mit größtmöglicher Vorsicht und Rücksichtnahme auf den laufenden Fahrbetrieb zu erfolgen.
  • Bei einem Sturz (Enduro, MX, ATV oder UTV) Unfall oder Defekt ist die Strecke schnellstmöglich freizumachen bzw. zu verlassen. Falls das Verlassen der Strecke nicht möglich ist, ist die Strecke für den nachfolgenden Verkehr sofort zu sichern und der Streckenaufsicht zu melden.
  • Das Tragen einer Schutzkleidung und Helm ist zwingend vorgeschrieben.
  • Jugendfahrer und Ungeübte können in Einzelfällen bei entsprechendem Trainingsbetrieb fahren. Dies muss jedoch in jedem Fall von der anwesenden Streckenaufsicht genehmigt werden.
  • Den Anweisungen der Streckenaufsicht ist dabei in jedem Fall Folge zu leisten.
  • Abfälle jeglicher Art sind selbst zu entsorgen und dürfen nicht auf dem Gelände verbleiben.
  • Es ist in jedem Bereich darauf zu achten das kein Öl, Benzin oder sonstige umweltschädliche Flüssigkeiten / Substanzen auslaufen bzw. verschüttet werden.
  • Jeder Teilnehmer muss eine benzin- und reißfeste Unterlage mit sich führen und unter seinem Fahrzeug so positionieren das evt. Substanzen nicht in den Boden gelangen.
  • Das Waschen von Fahrzeugen, Bekleidung oder Equipment ist auf der AREA 39 nicht gestattet.
  • Hunde sind innerhalb der Streckenbegrenzung bzw. auf der Strecke nicht erlaubt und in jedem Fall im kompletten Fahrerlager - Gelände an der Leine zu führen.
  • Das Fahren unter Drogen oder Alkoholeinfluss ist strengstens verboten.
  • Jegliche Missachtung wird strafrechtlich verfolgt und mit sofortigen verlassen der AREA 39 geahndet.
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